Zwei Genossenschaften sollen den Zuschlag für den Kauf von Wohnhäusern in sehr schlechtem Zustand und Baurecht auf den zugehörigen Parzellen bekommen: pra_rat_GR_20130192_D_06.26.u.27
Das ist gut. Genossenschaften erfüllen in Biel eine wichtige Aufgabe, sie wirken stabilisierend: Sie erfüllen soziale Aufgaben. Sie vergeben die Aufträge für Bau und Unterhalt vornehmlich an lokale Unternehmen. Sie gehen vorsichtig mit der Bausubstanz um. Sie werden von verantwortungsvollen Menschen geführt.
Der Beschlussentwurf enthält aber etwas, was nicht richtig ist: Der Baurechtszins ist nicht marktüblich. Das ist eine kleine Korrektur, die angebracht werden muss. Im Gegenzug kann den Vertragsnehmerinnen der Baurechtszins ausgesetzt werden, bis sie die maroden Liegenschaften saniert haben.
Also: Genossenschaften unterstützen, aber transparent. Nicht mit dem Baurechtszins, denn wir setzen ihn in unglücklichen finanziellen Zeiten für Jahrzehnte fest.
Deshalb mein Rückweisungsauftrag mit den folgenden Auflagen:
- Es wird ein marktüblicher Bodenpreis dem Baurechtszins zugrunde gelegt.
- Der Zins ist in den ersten drei Jahren nach Vertragsunterzeichnung zu belasten.
Das Resultat: 11 gegen viele, verloren.