Warum dann kein Antrag auf Entlassung?

Was die BZ heute aus der internen Version des Berichts zitiert und herleitet, lässt schon nachdenken. Da hält sich eine Chefbeamtin nicht an die elementarsten Regeln ihres Berufs und verweigert Anweisungen. Warum das keine sofortigen Konsequenzen hatte, ist schleierhaft. Denn der Gemeinderat hat vom Sozialdirektor nie einen qualifizierten Antrag auf Kündigung der Sozialamtsvorsteherin bekommen. Es ist noch schlimmer: Wenn die Verfehlungen dermassen klar sind, dann erscheint die Verbrüderung Anfang Jahr in noch viel grellerem Licht: Der Sozialdirektor ist als Mitwisser mitverantwortlich.

Dass der Gemeinderat der Chefbeamtin zehn Monatslöhne bezahlt, muss wohl einen guten Grund haben. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe kann man sich einen solchen nur schwer vorstellen…