Bieler Wohnsitz-Zulage: Wirkt nicht und ist falsch.

Früher konnte die öffentliche Hand alle ihre Beamten verpflichten, am Arbeitsort zu wohnen. Als dieser Wohnsitzzwang aufgehoben wurde, hat die Stadt Biel wie viele andere Gemeinden eine Wohnsitzzulage eingeführt. Sie beträgt heute 3840 Franken pro Jahr.

Mit der Überarbeitung des Personalreglementes der Stadt Biel hat der Gemeinderat die Zulage auf die Hälfte gestrichen. Das ist zu wenig, sie muss abgeschafft werden, bei gleichzeitiger Besitzstandswahrung und Kostenneutralität für das Personal.

Die Wohnsitzzulage ist wirtschaftlich für die Stadt nicht attraktiv. Die Wohnungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen über 60 Tausend Franken sind gesucht, da gibt es wenig Leerstand. Wenn also kein Stadtangestellter oder keine Stadtangestellte in dieser Wohnung ist, wird sie trotzdem belegt sein. Die Stadt verliert unter dem Strich ohne Wohnsitzzulage keinen Franken Steuersubstrat. Hinzu kommt, dass die Wohnsitzzulage nachweislich nur für tiefe Einkommen die Attraktivität einer Stelle bei der Stadt beeinflusst. Das wurde von der Personalleiterin der Stadt bestätigt.

Die Wohnsitzzulage ist auch moralisch falsch. Wer davon ausgeht, dass eine Mitarbeiterin anders arbeite, wenn sie in der Stadt wohne, für die sie arbeitet, unterstellt auch, dass sie persönliche Interessen an ihrem Arbeitsplatz verfolgt. Dass also Egoismus gewünschte und wirksame Motivation für Stadtangestellte sei. Das zu unterstellen ist respektlos.

Die Wohnsitzzulage setzt Anreize für etwas, was die Stadt nichts angeht. Sie will die Lebensplanung der Menschen mit einem Lockmittel beeinflussen. Das ist unwürdig. Die Stadt Biel muss attraktiv sein wegen ihrer primären Leistungen. Sie muss gut organisiert, gut geführt und schön sein. Dafür müssen wir uns anstrengen, nicht fürs Herlocken der Menschen. Die Stadt ist keine Falle. Mit der Aufhebung der Wohnsitzzulage wird gegenüber dem Entwurf 10 des Personalreglementes die Einführung des Vaterschaftsurlaubes ziemlich genau kompensiert.

Die Wohnsitzzulage kann also gefahrlos gestrichen werden.

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