Neues Personalreglement wahrt die Kostenneutralität

Das Personalreglement der Stadt Biel ist veraltet. Der Gemeinderat hat nach der Vernehmlassung eine ausgewogene Vorlage gebracht. Die vorberatende Kommission hat viel Energie darauf verwendet, alle Eventualitäten und möglichen Änderungen zu prüfen. Dabei hat die mitte-rechts Kommissionsmehrheit daran festgehalten, dass die Kostenneutralität eingehalten wird. Sie hat nicht gespart, weil sie überzeugt ist, dass das Personal der Stadt Bedingungen haben muss, die auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sind.

Heute am 19. August 2015 ist der Stadtrat dran. Bis zur Pause wird allgemein geredet.

Für Kadermitarbeitende wird der Antrag gestellt, sie nach OR anzustellen. Wir gewinnen dadurch nichts. Ich muss Ihnen gestehen, bis vor zehn Jahren war ich ein glühender Verfechter der Anstellungen nach OR für öffentliche Verwaltungsangestellte. Seit da habe ich aber gelernt, dass einerseits ordentliche Entlassungen in öffentlichrechtlichen Anstellungen durchaus machbar sind, fair ablaufen und auf gute Akzeptanz stossen, wenn sie gerechtfertigt sind. Die Auflage auch für Entlassungen, dass behördliches Handeln begründet werden muss, entspricht meinen moralischen Auffassungen von respektvollem Umgang auch in Konflikten zwischen Vorgesetzter und Mitarbeitendem.
Die Kommissionsmehrheit hätte sich trotzdem für OR-Anstellungen aussprechen können, wenn dies für die Stadt grössere Vorteile geboten hätte. Beim näheren Hinsehen war aber klar, dass dem grossen Aufwand kein wesentlicher Ertrag gegenüberstand. Die Sozialpartner müssten alles neu verhandeln, ein Gesamtarbeitsvertrag käme zu Reglement und Verordnung dazu, Teile müssten ersetzt werden und die Beratungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Schluss wäre das Parlament und der Gemeinderat etwa am selben Ort wie heute. Die Kommission konnte sich schlicht keine bessere Welt mit OR-Anstellungen vorstellen, so fest sie sich auch anstrengte.
Da ist auch das Argument zu hören, dass die Verwaltungsangestellten gegenüber den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Industrie viel weniger Unsicherheit gewärtigen müssten. Einerseits ist das nicht richtig, weil eine erheblich veränderte wirtschaftliche Lage sofort zu Entlassungen in unserer Verwaltung führen würde, dass würde die Mehrheit des Rates tun, zugunsten des Überlebens der Stadt und aus Fairness gegenüber denen, die in schwierigen Zeiten die Stadt tragen. Andererseits ist es ein schäbiges Argument: „Dir soll es schlechter gehen, weil es andern auch schlechter geht.“ In dieser Richtung der Gedanken sind wir rasch an einem schauerlichen Abgrund.
Also zusammenfassend: Die Kommission sieht keine wesentlichen Vorteile in OR-Anstellungen bei grossem Aufwand und empfiehlt deshalb, die öffentlichrechtlichen Anstellungen zu belassen. Der Rat folgt um 09.26 der Kommission.

Art. 9: Schaffung von Stellen durch den Gemeinderat. Der Antrag der SVP verlangt, dass der Gemeinderat keine definitiven Stellen im Bereich des Sozialdienstes, der Tagesschulen und Kindertagesstätten sowie im Bereich Kehricht und Abwasser. Er wird abgelehnt, wir haben genügend Möglichkeiten dies zu stören.

Art. 17: Es sind zwei Punkte, die hier zu reden geben: Das Rücktrittsalter und die Überbrückungsrente.
Das einheitliche Rücktrittsalter 65 hat unter dem Beitragsprimat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin selbst entscheiden kann, ob sie vorher gehen will und die Kosten dafür kennt. Die Stadt kann nicht mehr sagen, du bist 64 und musst jetzt gehen. Dies sieht nämlich das heute geltende Reglement in Art. 62 Abs. 1 vor. Es stellte sich die Frage, ob Frauen früher weggeschickt werden sollen als Männer. Beim genaueren Hinsehen gibt das aber nur Nachteile für die Frauen und ist nicht gewünscht. Kommt hinzu, dass die Lohngleichheit in der Stadtverwaltung nachgewiesen ist. Die Stadt hat also ihre Aufgaben gemacht, dem ordentlichen Rücktritt mit 65 steht nichts im Wege und er wird auch von den meisten gewünscht. Die Kommissionsminderheit will die Frauen früher in Rente schicken.
Der zweite Punkt betrifft die Überbrückungsrenten. Wenn ein Mitarbeiter vor dem 65. Altersjahr zurücktritt, hat er zwar eine Rente der Pensionskasse, die bis zu seinem Tod gleich bleibt. Hingegen setzt die AHV noch nicht ein. Deshalb wird im Vertrag, den der Gemeinderat mit der Pensionskasse schliesst, eine Überbrückungsrente vereinbart. Sie muss finanziert werden, das versteht sich. Deshalb ist sie in den Überlegungen zur Kostenneutralität der Veränderungen einzubeziehen. Ursprünglich wollte der Gemeinderat sie gänzlich streichen. Aufgrund der Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Personalverbänden wurde sie in Art. 17 Abs. 4 wieder aufgenommen. Nun möchte die Kommissionsminderheit die Höhe dieser Überbrückungsrente hier bereits festsetzen. Das ist aber systemfremd, das gehört in den Anschlussvertrag.
Selbstverständlich müsste einer Erhöhung der Überbrückungsrenten gegenüber den Berechnungen des Gemeinderates an anderer Stelle ein Einschnitt folgen, damit die Gesamtvorlage ausgewogen bleibt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission, dem Gemeinderat zu folgen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Der Rat folgt ihr.

Art. 30: Zum Mutterschaftsurlaub soll ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen kommen. Jeder Tag kostet die Stadt etwa 10 Tausend Franken. Das ist zurzeit im Schwang und – solange Kostenneutralität gewahrt wird – auch tragbar.
Heute gibt es schon 5 Tage Vaterschaftsurlaub, geregelt in der Verordnung. Die Mehrheit der Kommission kann sich die Erweiterung auf 20 Tage mit einer Kompensation bei der Wohnsitzzulage (Art. 35) durchaus vorstellen. Der Rat folgt dieser Idee mit 28 zu 21 Stimmen.

Art. 34 Unterhaltszulage: Die SVP stellt den Antrag, die Zulage zu streichen. Dem folgt der Rat auch nicht.

Art. 35: Wohnsitzzulage. Die Diskussion wird durch meine beiden Voten – für die Kommission und vor allem für die Fraktion – animiert. Dass es kontraproduktiv ist, merke ich erst später. Der Grüne Redner weiss übrigens nichts anderes, als mich persönlich zu verunglimpfen. Was soll’s? Die halbe Wohnsitzzulage bleibt, die EVP und zwei SVP-Stadträte geben den Ausschlag.

Art. 40, Ferien: Die Erhöhung des Ferienanspruches um 3 Tage wird von der Kommissionsminderheit gefordert. Das ist zwar verständlich, in Kostenneutralität nicht zu haben. Es würde etwa eine Million Franken kosten.

Art. 41 erfährt eine kleine Korrektur infolge der Einführung des Vaterschaftsurlaubes weiter oben.

So wird das Reglement mit einer grossen Mehrheit angenommen.

Damit endet die heutige Sitzung. Es geht am Donnerstagabend weiter.

 

 

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