Das Journal du Jura hat zwei Fragen gestellt. Hier meine Antworten:
Bilaterale
Würde die Schweiz durch die Aussetzung der Bilateralen isoliert, wären gerade in unserer Region sehr viele Arbeitsplätze gefährdet. Unser Wohlstand würde schmerzlich leiden. Deshalb müssen die Bilateralen gerettet und weiterentwickelt werden. Dazu unterstützen wir den Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU, der dieses Ziel verfolgt und gleichzeitig die Umsetzung des Entscheides vom 9. Februar zum Ziel hat. Weder wird eine extreme Umsetzung des Volksentscheides noch die Rettung der Bilateralen als absolute Priorität gesetzt. Das Volk hat einen Entscheid gefällt, der selbstverständlich etwas kosten wird. Jetzt geht es darum, diese Kosten so tief wie möglich zu halten. Ein Umstossen des Entscheides durch eine zweite Abstimmung ist zwar denkbar, aber sehr ungewiss. Das Volk will mehrheitlich, dass die inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Deshalb gilt es jetzt, gescheit und hartnäckig einen Weg zur Umsetzung des berechtigten Anliegens zu finden.
Asylrecht
Angesichts der aktuellen Situation sind Personenkontrollen an der Grenze notwendig. Die Schweiz muss mindestens so stark kontrollieren, wie dies einzelne EU-Länder tun. So können Schlepper abgeschreckt und illegal Einreisende abgehalten werden. Das bedeutet nicht, das Schengen-Dublin-Abkommen auszusetzen, sondern es im Moment der besonderen Herausforderung anzuwenden. Selbstverständlich kann eine zeitweise Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee nötig sein. Mittelfristig muss aber die Kapazität der Grenzkontrolle erweitert werden, es geht um 200 bis 300 Stellen. Ansonsten sind die Asylverfahren nach den geltenden Regelungen durchzuführen. Dazu muss auch der Nachrichtendienst verstärkt werden, damit die Abklärungen rascher und verlässlich durchzuführen sind. Die Schweiz kann andererseits in der Verteilung der Flüchtlinge nicht abseits stehen, sie muss sich innerhalb Europa angemessen beteiligen, falls sich die Länder der EU einigen können.Cadet