Volksmotion für Ausländerinnen und Ausländer?

Der Bieler Stadtrat will Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zu seiner Traktandenliste gewähren. Sie müssen nur ein Anliegen formulieren und in genügender Zahl unterschreiben, damit der Stadtrat darüber beraten muss. Warum das keine gute Idee ist und was den Rat trotzdem dafür begeistert hat.

Das Anliegen ist sympathisch: Einer Bevölkerungsgruppe ohne politische Rechte wird ein konkretes Recht zur Partizipation gegeben.

Bevor wir ein neues Instrument einführen, müssen wir einige Fragen stellen: Welches Ziel wird erreicht? Kann dieses Ziel durch vorhandene Instrumente auch erreicht werden? Gibt es Erfahrungen mit diesem neuen Instrument? Was hätte dieses Antragsrecht für Nebenwirkungen?

Das unmittelbare Ziel ist, dass sich der Stadtrat verbindlich mit Anliegen der nicht stimmberechtigten Bevölkerung befasst. Dieses Ziel kann sie auch erreichen, indem sie eine Stadträtin oder einen Stadtrat sucht, die oder der gewillt ist, diesen Vorstoss einzureichen. Damit gewinnt diese Gruppe dreifach: Erstens ist klar, wer den Vorstoss hier vertritt. Zweitens gibt es für diese Gruppe keine Mindestzahl. Drittens werden Ausländerinnen und Ausländer nicht bevorzugt. Wir müssen uns also nicht überlegen, in welchem Mass das Antragsrecht die Stimmberechtigung ausgleicht, ja ausgleichen soll.

Erfahrung mit diesem Instrument hat die Stadt Burgdorf seit mehreren Jahren. Es wurde nie benutzt. Könnte es sein, dass die Ausländerinnen und Ausländer zu einer Volksmotion motiviert werden müssten? Ist es möglich, dass die Motionärin daran denkt, diese Motivation zu leisten? Mit ihren Anliegen also die unterzeichnenden Ausländerinnen und Ausländer funktionalisieren? Hoffentlich und wahrscheinlich nicht.

Bleibt die Frage nach den Nebenwirkungen. Die ist schwierig zu beantworten, Nebenwirkungen sind selten. Drei lassen sich zumindest vermuten:

Erstens sind die Schweizerinnen und Schweizer benachteiligt, sie dürfen das nicht. Das wird auch nicht durch ihr Stimmrecht oder das Initiativrecht kompensiert. Eine Diskussion hier hat eine besondere Qualität und auch besondere Auswirkungen.

Zweitens kann das Instrument zu einer grossen Frustration der Unterzeichnenden führen, wenn es je dazu kommen sollte, dass sie partizipieren wollen. Es genügt eine Abstimmung in diesem Rat und das Anliegen ist vom Tisch.

Zum Dritten würde es einigen Aufwand für die Behandlung eines Vorstosses bedeuten, den jede Einwohnerin, jeder Einwohner von Biel auch einfach einem Stadtrat oder einer Stadträtin stecken könnte. Denn dafür ist der Rat hier gewählt: Dass er die Anliegen in der Stadt aufnimmt und in diesen Saal trägt.

Deshalb sollte der Vorstoss abgelehnt werden.

Verständlich ist, dass die Motionärin nicht nur das Instrument verlangt, sondern auch noch eine Marketingkampagne fahren will. Die müsste bei der grossen Zuwachsrate der ausländischen Wohnbevölkerung regelmässig wiederholt werden. Das ist für Volksrechte übertrieben. Am Anfang steht nämlich das Anliegen. Dann müssen für das Anliegen Verbündete gesucht und ein Weg zur Debatte gefunden werden. Das ist Aufgabe des Einzelnen, das ist sicher nicht Aufgabe der Gemeinde.

Der Stadtrat hat am 25.02.16 die Volksmotion als Postulat mit 24 zu 20 Stimmen überwiesen. Die Marketingkampagne wird mit etwa 23 zu 18 abgelehnt.

Die Begründung von Lena Frank:

Biel ist eine multikulturelle Stadt. 31.5% der Einwohnerinnen und Einwohner sind Ausländerinnen und Ausländer (Stand 31.12.2014). Über 140 Nationalitäten leben in Biel zusammen. Sie arbeiten, zahlen hier ihre Steuern und tragen wesentlich zur Vielfalt und zum Wohlstand der Stadt bei. Sie sind aber von der politischen Mitwirkung nach wie vor ausgeschlossen.
Mehrere Kantone unterstützen· die politische Teilhabe; indem sie für Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler bzw. kantonaler Ebene eingeführt haben. Im Kanton Bern und seinen Gemeinden ist dies leider nicht möglich. In der Stadt Bern kann die Stimmbevölkerung nun aber darüber befinden, ob Ausländerinnen und Ausländer mit einer Motion an den Stadtrat gelangen können und so eine Möglichkeit haben, ihre Meinung einzubringen und sich am politischen Leben zu beteiligen. Durch eine solche Partizipationsmotion wird die Mitwirkung und somit die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Biel gefördert. Bis jetzt können sie sie sich Vereinen (auch Parteien) anschliessen oder in Quartierorganisationen tätig sein, haben aber keine Möglichkeit, sich direkt an Wahlen oder Abstimmungen zu beteiligen oder via Initiativen oder Referenden die Stadtpolitik mitzugestalten. Die Partizipationsmotion wäre ein minimalstes Mittel, damit sich die ausländische Wohnbevölkerung, trotzdem ein Stück weit auf institutionalisiertem Weg Gehör verschaffen kann.

4 thoughts on “Volksmotion für Ausländerinnen und Ausländer?”

  1. Deshalb kennt der Kanton Solothurn die Volksmotion. Unterschriftsberechtigt könnten einfach all jene sein, die eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Problem gelöst, direkte Demokratie gestärkt. Wettbewerb der Ideen hergestellt. Alles doch sehr liberale Aspekte, nicht wahr.

    1. Das ist richtig, Bruno. Meine Kritik setzt an einem andern Ort an: Die Institutionen sollen gestärkt werden. Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Pflicht, sich den Bielerinnen und Bielern zu stellen. Und diese sollen ihre Gewählten auch in die Pflicht nehmen. Mehr dazu findest du in der obigen Antwort an Manuel Schüpbach.

  2. Sehr geehrter Herr Cadetg

    Anhand ihres Blogbeitrags habe ich die Vermutung, dass Sie einerseits keinen Unterschied zwischen Ausländermotion und Volksmotion sehen und andererseits nicht mitbekommen haben, dass nun beides geprüft wird.

    Während die Ausländermotion gem. Bezeichnung nur ein Motionsrecht für Ausländer vorsehen würde, würde bei der Volksmotion ein Motionsrecht für alle (mit gewissen Ausnahmen) Bieler Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Die Volksmotion wäre also keine Ungleichbehandlung der Schweizerinnen und Schweizer.

    Durch die vom Stadrat beschlossene Umwandlung der Motion in ein Postulat geht die Verbindlichkeit des ursprünglichen Vorstosstexts verloren und der Absicht/Interpretation des Gemeinderats wird dafür umso mehr Gewicht verliehen. Die Antwort des Gemeinerates sieht klar die Prüfung einer Volksmotion vor.

    Freundliche Grüsse
    Manuel Schüpbach

    1. Lieber Herr Schüpbach
      Selbstverständlich wird beides geprüft. Für beides – die Volks- und die Ausländermotion – gibt es gute Gründe dafür und dagegen. Ganz grundsätzlich sind beide Instrumente unter mindestens zwei Gesichtspunkten gleich kritisch zu betrachten: Einerseits wird die Beziehung der Bevölkerung – Ausländer oder Schweizer gleichermassen – zu den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Frage gestellt. Die Gewählten haben die Aufgabe, mit Bielerinnen und Bielern zu sprechen und Anliegen aufzunehmen. Wenn sie das tun, lässt sich der Aufwand für eine Volksmotion oder Ausländermotion umgehen. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten können die Gewählten auch zeigen, wer alles dahinter steht, indem sie zum Beispiel eine Facebookseite eröffnen. Die Anzahl Likes hat dann in der Debatte durchaus Gewicht, je länger desto mehr. Andererseits muss das Begehren im Rat stark vertreten werden. Dazu gehören insbesondere die Gespräche vor der Parlamentsdebatte, ja sogar vor den Fraktionssitzungen. Dieser Diskurs ist wichtig, weil wir glauben, dass auf dem Markt der Meinungen letztlich das erzeugt wird, was am Nächsten an der Wahrheit ist. Aufklärung eben. Unter anderem deshalb habe ich mich gegen das Instrument ausgesprochen. Die Prüfung ist dennoch wichtig, als Gemeinderat würde ich sie auch unvoreingenommen vornehmen. Ich sehe auch Alternativen, die das politische System durchaus stärken könnten, Formen der Bürgerbeteiligung beispielsweise. Wir haben in Biel auch erfahrene Leute auf diesem Gebiet. Das könnte in den grossen kontroversen Fragen zu einem gewinnbringenden Diskurs führen. Ich würde mich mit Freude diesen Auseinandersetzungen stellen.
      Sie liegen, soweit ich das beurteilen kann, mit ihrer Vermutung also falsch. Sie ist aber naheliegend, weil in meinem Text zu wenig klar gesagt wurde, dass es bezüglich grundsätzlichen Kritikpunkten Gemeinsamkeiten gibt.
      Danke für Ihren Kommentar und entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion.
      Freundliche Grüsse
      Leonhard Cadetg

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