Reglement Wohnbaugenossenschaften unter Dach und Fach

Das Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus steht heute Mittwoch, 29.06.16 im Stadtrat. Was meine Haltung ist und wie der Stadtrat entscheidet.

Vorab: Es gibt auch freisinnige Wohnbaugenossenschaften und es ist der Mittelstand, der mehrheitlich in Genossenschaftswohnungen lebt. Über die Wohnbaugenossenschaften stand an dieser Stelle schon einmal etwas in diesem Sinne. Genossenschaften sind also ganz grundsätzlich etwas Gutes. Sie wirken stabilisierend auf die Stadt.

Hingegen geht es um Gemeinnützigkeit und nicht um sozialen und ökologischen Wohnungsbau. Wenn die Stadt also die Genossenschaften unterstützen will, dann muss sie gute Rahmenbedingungen schaffen, faire Baurechtszinsen setzen und sie allenfalls im Betrieb dadurch unterstützen, dass sie Leistungsverträge abschliesst, wenn die Wohnbaugenossenschaften soziale und ökologische Ziele verfolgen, die politisch gewollt sind. So hat Casanostra zum Beispiel zwei Leistungsaufträge der Stadt.

Direkte Unterstützung ist möglich, wenn sie eine beschränkte und zurückzahlbare Starthilfe darstellt. Das kostet die Stadt unter dem Strich nichts, hilft aber beim Auf- oder Ausbau einer Wohnbaugenossenschaft. Die Bevorteilung der Wohnbaugenossenschaften muss aber genau abgewogen werden. Schliesslich sollte die Genossenschafterin nicht wesentlich besser gestellt sein als eine Wohnungseigentümerin.

Zu weit gehen aber zwei Dinge: Eine Fachkommission einzusetzen ist meines Erachtens unnötig. Die Fachleute beider Seiten – der Stadt und der Wohnbaugenossenschaften – können auch ohne bezahlte Kommission funktionieren. Zweitens darf sich die Stadt nicht aktiv als Miteigentümerin der Genossenschaften auftreten. Zum Glück ist Art. 4 des Entwurfs eine Kann-Formulierung, also ist Abs. 2 Bst. c dieses Artikels sicher nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Noch ein Wort zur Nachhaltigkeit der heutigen Beschlüsse. Der Stadtrat entscheidet mit dem Reglement auch für zukünftige Generationen, wenn die Regeln zur Festsetzung des Baurechtszinses beschlossen werden. Wir dürfen also weder in die eine noch in die andere Richtung übertreiben.

Wie läuft die Debatte zum Reglement? Der Präsident von Casanostra erklärt Darlehensmöglichkeiten, redet von tiefem Risiko und will die Stadt Biel richtig in die Pflicht nehmen. Die Auflagen der Genossenschaften sind hoch, der Marktwert einer Parzelle unter diesen Bedingungen sei eben tiefer. Alfred Steinmann sagt richtigerweise, dass viele der Genossenschaften schon alt sind. Das Eintreten ist unbestritten. Silvia Steidle bezeichnet die Stadt als Vizechampion in Sachen Wohnbaugenossenschaften hinter Zürich und zeigt auf, warum sie gerade jetzt auch das Reglement begrüsst. Genossenschaftswohnungen seien nicht grundsätzlich Sozialwohnungen. Und der Kauf von Grundstücken durch die Stadt diene den Zielen der Stadtentwicklung.

Dann geht es in die Einzelberatung. Dem Kompetenzzentrum gemeinnütziger Wohnungsbau des Regionalverbandes Bern-Solothurn wird kein Mandat zur Koordination zwischen Stadt und Genossenschaften erteilt, wir vertrauen auf die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Zinslose Darlehen werden nicht gewährt. Die Verzinsung von Darlehen wird so angesetzt, dass sie für die Stadt kostenneutral ist. Der stadträtliche Leitentscheid ist selbstverständlich die Streichung eines einzelnen Buchstabens: Das n fällt mit grosser Mehrheit, nur für die Schönheit, ohne weitere Wirkung…

Der Stadt wird die Beteiligung an gemeinnützigen Wohnbauträgern untersagt, sie darf auch nicht in den Vorständen Einsitz nehmen und sich so direkt engagieren. Allerdings dürfen Grundstücke weiterhin ohne Ausschreibungs- und Einladeverfahren weitergegeben werden, denn es gibt Situationen, in denen dies eine unerhörte Bürokratielast darstellt. Später geht es um Berücksichtigung von Leistungen im öffentlichen Interessen bei der Festlegung des Baurechtszinses. Das wird abgelehnt. Hingegen können die Linken beim Verkehrswert punkten, der sich an den Anlagekostenlimiten des BWO orientieren soll. Bezüglich Zinslosigkeit in den ersten Jahren ist sich der Rat zunächst uneins. Die Müdigkeit wird kurz nach zehn Uhr greifbar. Ein flammendes Votum hält Bernhard Leuenberger für den gemeinderätlichen Vorschlag. Der Rat folgt ihm grundsätzlich, beschränkt hingegen die Zeit auf fünf Jahre.

Dem Reglement wird zugestimmt, die Initiativen abgeschrieben.

Der Ratspräsident hat heute Mühe, die Verhandlung zu leiten. Die Ratssekretärin steht ständig neben ihm und aus Gemeinde- und Stadtrat kommen immer wieder Hinweise, wie das Verfahren sei. Da darf man sich nicht vorstellen, was während der Budgetdebatte geschehen könnte.

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