Bieler Budget 2016 – Weitsicht gefragt

Am nächsten Mittwoch (14.10.15) wird der Stadtrat das Budget 2016 beraten und dem Volk unterbreiten. Warum zwei Steuererhöhungen vorgelegt, ein doppeltes Ja empfohlen und eine Empfehlung für die Stichfrage abgegeben werden soll.

Die langfristige finanzielle Situation der Stadt Biel ist nicht rosig. Deshalb wurden im Frühsommer 2015 in zeitweise heftigen Debatten eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die teils schwer verdaulich sind.

Jetzt hat der Gemeinderat das Budget 2016 vorgelegt. In zwei Varianten, die die Vorgabe des ausgeglichenen Budgets mit einem Zehntel Steuererhöhung (1.63 statt 1.53) nicht erfüllen. Rückblick: Wie wollte der Gemeinderat in der Haushaltsanierungsdebatte im Frühsommer (NHS2016+) ein ausgeglichenes Budget erreichen? Mit Einsparungen, Gebührenerhöhungen und einer Steuererhöhung um zwei Zehntel auf 1.73.

Was schlägt er vor und warum? Zwei Defizite, beide durch Entnahmen aus Spezialfinanzierungen kaschiert, eines mit einem Zehntel (1.63) und ein anderes mit anderthalb Zehnteln Steuererhöhung (1.68). Das zweite hat noch drei Zückerchen für einzelne Gruppen dabei: Die Ludothek und die Schwanenkolonie bekommen Subventionen, die in der NHS2016+ gestrichen waren, und den Schulen werden für schulische Aktivitäten 40’000 Franken gesprochen.

Das Ziel des Gemeinderates ist ein gültiges Budget, deshalb die Varianten. Die Linke hat die Begehrlichkeiten zusammen gefasst und will die Haushaltsanierungsdebatte rückgängig machen (Bieler Tagblatt, 10.10.15). Meine Position dazu: Biel ist für Alle. Biel wollte aber zumindest was den Stadtrat angeht, keine weiteren Umverteilungen. Über diese Frage kann Biel nächstes Jahr in den Wahlen wieder entscheiden.

Wie sieht mein Vorschlag zum Budget 2016 aus und warum?

  1. Dem Volk werden zwei Varianten unterbreitet.
  2. Die erste mit einem Steuerzehntel (1.63) und einem Defizit 3 Mio., wie vom Gemeinderat vorgeschlagen.
  3. Die zweite mit zwei Steuerzehntel (1.73) und schwarzer Null. Dazu wird im zweiten Vorschlag des Gemeinderat auch die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Buchgewinne um 3 Mio. gesenkt.
  4. Empfohlen wird ein doppeltes Ja und bei der Stichfrage die Variante 1.

Der Stadtrat hat nicht die Zeit und die Expertise, das Budget nachhaltig zu verändern. Das Ziel der langfristigen guten wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt darf nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb braucht es ein Budget und deshalb müssen auch gegen den Willen Vieler – da gehöre ich dazu – die Steuern erhöht werden. Wenn der Gemeinderat die Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen zur Verstetigung der Ergebnisse braucht, reduziert er das Eigenkapital der Stadt im eigentlichen Sinne. Das geht auf Hans Stöckli zurück, der damit unter anderem richtigerweise die Stadt Biel als verlässliche Partnerin für Unternehmen in allen Bereichen zeigen wollte und konnte. Auch wenn die Transparenz der Rechnung damit leidet, muss festgestellt werden, dass ein Politikwechsel in diesen schwierigen Zeiten nicht angezeigt ist. Also ist dem Gemeinderat zu folgen.

Hingegen hat der Gemeinderat ursprünglich zwei Zehntel Steuererhöhung verlangt. Er war überzeugt, dass dies richtig ist und ist es im Grunde noch heute, wie die Lektüre des Berichtes an den Stadtrat zum Budget 2016 zeigt. Deshalb muss seine zweite Variante kohärent zur Eingabe bei NHS2016+ sein und zwei Steuerzehntel, nicht anderthalb zusätzlich fordern.

Damit die Stadt handlungsfähig sei, müsse sie ein Budget 2016 haben. Ein Nein vom Volk schade dem Wirtschaftsstandort. Wenn dieser Argumentation des Gemeinderates gefolgt wird, ist konsequent, ein doppeltes Ja zu empfehlen und gleichzeitig der Variante 1 den Vorzug zu geben. Letzteres als Signal: Wir wollen eine effiziente und entwicklungsfähige Stadt Biel.

Die Unterstützung für ein gültiges Budget ist für den Gemeinderat aber eine Verpflichtung: Nach wie vor ist die Reorganisation der Verwaltung nicht erfolgt, da gilt es weitere Massnahmen zu beschliessen und umzusetzen. Damit ist die Spezialfinanzierung „contract social“ in der vorgeschlagenen Höhe richtig, sie unterstützt eine sozialverträgliche Umsetzung der Reorganisation.

Und zuletzt: Die Beschlüsse der Haushaltsanierung NHS2016+ müssen geschützt werden. Die kleine Abweichung in der Variante 2 ist unschön aber letztlich unerheblich, denn es ist der Vorschlag des Gemeinderates, der vom gleichen Volk gewählt wurde wie der Stadtrat. Also sollen auch beide Meinungen dem Volk zum Entscheid unterbreitet werden.

Die Diskussionen zum Budget 2016 in den Fraktionen und zwischen den Parteien haben begonnen. Ich hoffe auf eine klare und vernünftige Vorlage, die nicht weiter hinter die Beschlüsse vom Frühjahr zurückgeht, als das Gemeinderat vorschlägt. So wissen wir am Schluss, wie viel die Bielerinnen und Bieler für die Entwicklung der Stadt aufzuwenden bereit sind.

 

 

TOBS et NMB : Manœuvres politiques des radicaux ?

Der Parti radical roman de Bienne äussert sich am 28.09.15 zur Berichterstattung über den Entscheid des Stadtrates zu den grossen Kulturinstitutionen in Biel. Er trifft den Nagel ziemlich auf den Kopf:

L’article et le commentaire de M. Julien Baumann dans le JdJ du 26.09.2015, manifestement inspiré par une spéculation du Conseiller municipal Cédric Némitz, spéculation semble-t-il corroborée par « une source proche des négociations », en appelle à une mise au point.

Avec son récent débat sur la réduction des subventions accordées au TOBS et au NMB, le Conseil de ville a poursuivi celui du printemps passé sur l’assainissement durable des finances communales NHS,  débat abruptement interrompu par le retrait par le Directeur de la culture de la proposition du Conseil municipal à ce sujet.

Le projet NHS a été lancé par le Conseil municipal dès 2013, et comprend 74 mesures dont l’objectif consiste à corriger un déficit structurel des finances communales en équilibrant, non seulement revenus et dépenses, mais également les différentes mesures d’assainissement à prendre et les différents intérêts en cause.

A quelques exceptions près qui concernent notamment l’augmentation des recettes, les partis de la droite et du centre ont fini par largement soutenir NHS. Concernant le TOBS et le NMB, les radicaux se sont toutefois rapidement rendus compte que les propositions de l’exécutif étaient pratiquement irréalisables : l’abolition pure et simple de l’orchestre professionnel par la proposition d’un « orchestre de projet » devait forcément rencontrer une vive opposition ; la suppression au NMB de l’archéologie est pratiquement exclue par les conditions stipulées lors de la donation de la collection par le colonel Friedrich Schwab. Ces faits ne pouvant être ignorés par le Conseil municipal, le soupçon est né que ces propositions avaient été faites dans le dessein délibéré d’obtenir leur refus par le Conseil de ville.    

C’était sans compter avec l’idée libérale-radicale de maintenir l’objectif du Conseil municipal de réduction des coûts pour les deux institutions, tout en laissant à leurs organes responsables, seuls compétents en la matière, le soin de trouver les voies idoines pour y parvenir. C’est là où le Directeur de la culture a fait sa pirouette du mois de mai, geste de toute évidence personnel et spontané, approuvé après coup par le Conseil municipal. L’ouvrage devait donc être remis sur le métier par les deux motions adoptées la semaine passée.

Le TOBS est une entreprise à 15 mio. annuels, dont la subvention de la ville de Bienne de 4 mio.  Par l’effet de la proportionnalité des autres contributions,  la diminution de celle-ci de 360’000.- fr. pourrait entraîner une diminution totale de 1 mio. sur 15, soit de 6,5%. Le NMB tourne actuellement avec 2,2 mio. par année, dont 950’000.- de la ville de Bienne. L’économie escomptée de 90’000.- sur ce montant entraînerait une diminution du budget global de CHF 180’000.-, soit de 8 %. Considérer des restrictions budgétaires de cet ordre comme des « coupes à blanc » dans le domaine culturel relève de la pure polémique. Ce d’autant plus que les deux institutions, lors de leur fondation en 2011, ont profité de substantielles augmentations des subventions qui, déjà à l’époque, étaient déclarées comme contraire à une stratégie financière proclamée en 2010 sans suites concrètes. Enfin, les motionnaires n’ont fait que reprendre les propositions du projet NHS face auxquelles les contrepropositions du Conseil municipal (100’000.- sur le 15 mio. du TOBS, aucune pour le NMB), étaient clairement insuffisantes. Il ne restait donc plus qu’à adopter les motions.

Toute autre décision aurait été injuste vis-à-vis de tous les autres acteurs biennois, y compris le contribuable, qui sont appelés, dans le cadre de NHS,  à payer un tribut proportionnellement souvent bien plus lourd. Il n’y a pas de raison que les plus gros bénéficiaires de subventions échappent à ce douloureux exercice. A cet égard, la déception voire la colère des directeurs concernés est compréhensible. L’orage passé, nous sommes confiants que de nouvelles orientations permettant en ville de Bienne une vie culturelle de qualité pourront être trouvées.

Manœuvre électoraliste des radicaux ? Au contraire : poursuite du travail difficile et ingrat mais responsable qui consiste à repenser les structures de notre ville de fond en comble pour les adapter durablement à ses capacités financières. Il serait beaucoup plus sympathique de distribuer l’argent  – que nous n’avons pas. Pour augmenter les impôts de 2 ou 3 points comme le souhaite la gauche ? Ce ne serait ni équilibré, ni durable.“

Links nachträglich eingefügt.

Demandes d’asile

Au vu de la situation actuelle, il faut contrôler les personnes aux frontières. La Suisse doit au minimum effectuer des contrôles aussi stricts que les différents pays de l’UE. Il est ainsi possible de dissuader les passeurs et d’empêcher l’entrée illégale des immigrants. Il ne faut pas pour autant suspendre les accords de Schengen/Dublin mais les appliquer dans cette situation particulièrement difficile. Il faudra bien entendu que l’armée apporte provisoirement son aide au corps des gardes-frontières, le cas échéant. A moyen terme, il faudra toutefois augmenter la capacité de la police des frontières, il s’agit de 200 à 300 postes supplémentaires. Par ailleurs, les procédures d’asile doivent être exécutées selon la règlementation en vigueur. Pour cela, il faut renforcer le service de renseignement afin que les enquêtes puissent être réalisées rapidement et de manière fiable. D’autre part, la Suisse ne peut pas s’exclure de la répartition des réfugiés, elle doit participer au prorata au sein de l’Europe si les pays de l’UE trouvent un accord.

Weniger Geld für Orchester und Theater in Biel? – Stadtrat vom 24.09.15

Soll das Theater und Orchester Biel-Solothurn weniger Geld bekommen? Was der Kulturdirektor zuerst noch vertreten hat, zog er während der Debatte zur Haushaltsanierung überraschend zurück. Jetzt kommt der Vorschlag zurück. Mit mehr Freiheit für die Kulturinstitution, aber nicht weniger hoch. Meine Zustimmung zu diesem Vorgehen hängt vom Agieren des Kulturdirektors ab. Lesen Sie hier, was ich im Stadtrat sagte und was schliesslich entschieden wurde.

„Für das Theater und Orchester von Biel (TOBS) stellt die Motion in zweifacher Weise eine unverdauliche Kost dar: Einerseits muss im Kulturbetrieb zwei Jahre im Voraus geplant werden. Deshalb wird es schwierig, die strategische Wende in so kurzer Zeit zu vollziehen. Auf die Frage, warum denn nicht schon früher nach Lösungen gesucht wurde, sagt der Stiftungsratspräsident, dass der Druck zum Sparen unvermittelt gekommen sei. Andererseits ist das Ausmass der Kürzung nach Auskunft ihres Stiftungsratspräsidenten zu gross, als dass ohne Streichung von Oper oder Schauspiel der Betrieb aufrechterhalten werden könnte.

Denjenigen, die das Publikum zählen und daraus den Wert der Kultur ableiten, ist entgegen zu halten, dass die grossen Werke über die Jahrhunderte wesentlich mehr Publikum sahen, als jede Formation und jedes Stück, dass in Biel je ausserhalb des TOBS und seiner Vorgängerinstitutionen gezeigt wurde. Deshalb sind die über 10‘000 Stunden Ausbildung, die jedes Orchestermitglied, jede Opernsängerin und jeder Opernsänger hinter sich hat, bevor wir sie auf unseren Bühnen sehen, mit den meisten Ausbildungen der meisten übrigen Künstlern auf Biels Bühnen nicht zu vergleichen. Das tönt elitär und ist elitär. Wir wollen Qualität. Deshalb darf das TOBS nicht untergehen.

Hinzu kommt, dass diese Kultur für die grossen Unternehmen unserer Stadt wichtig ist. Qualifizierte Fachleute und Kader wollen qualifiziert unterhalten werden.

Und mehr noch: Als Rektor des Gymnasiums Biel-Seeland könnte ich keinem Vorstoss zustimmen, der das Orchester oder das Theater gefährden würde. Erweiterte Gesellschaftsreife ohne die lebendige europäische Kulturgeschichte ist nicht denkbar. Klar, wir könnten nach Basel oder Bern. Da ist der Kontakt hingegen wesentlich weniger unmittelbar, viele Vorhaben würden mit vertretbarem Aufwand nicht mehr zu realisieren sein.

Aber hier stehe ich nicht als Rektor, sondern als Teil meiner Fraktion, für die es wichtig ist, dass wir den Schulterschluss schaffen.

Auf der andern Seite steht Cédric Némitz als Vertreter des Gemeinderates in dieser Sache. Er hat unglücklich agiert, sein mangelndes politisches Gespür ist eines Gemeinderates nicht würdig. Er hat die Kürzungsvorschläge zu TOBS und dem Neuen Museum in den Gemeinderat gebracht. Er trägt deshalb für die formulierte Motion die volle Verantwortung, denn er wurde vor dem Vorbringen des Vorschlages eindringlich gefragt, ob die Einsparung umsetzbar sei. Er hat einen Bericht zur Fusion von Theater und Orchester gelesen und hat sich das Neuenburger Symphonieorchester vor der Reorganisation zum Bild genommen. Er hat gleichzeitig die Beiträge für andere Kulturinstitutionen erhöhen lassen. Die Kultur in Biel bekommt nach der Haushaltsanierung nach dem jetzigen Plan 700kCHF mehr als vorher, da fragt sich, wo eigentlich gespart wird. Leider mussten die bekannten öffentlich vorgetragenen Winkelzüge des Kulturdirektors registriert werden.

Nun kann ich mir durchaus vorstellen, die Motion nicht zu unterstützen, trotz meiner Unterschrift. Aber dazu müsste der Gemeinderat diese Verantwortung heute Abend klar übernehmen. Was ich dazu verlange, ist ein „Mea-Culpa“ von Cédric Némitz, verbunden mit der Verpflichtung, den Betrag anderweitig einzusparen, ohne Tricks und Halbwahrheiten.“

Eine Kulturdebatte ist das Ganze noch nicht. Es ist eine Fortsetzung der Debatte zur Haushaltssanierung. Für das Theater und Orchester ist das gefährlich. Ist die Zeit des Stadtorchesters und des Stadttheaters vorbei? Ich fände das zum Heulen.

Nach der Sitzungspause um 21.15 ergreift der Kulturdirektor das Wort. Wer von Kultur spreche, müsse von Mitteln reden. Die Reduktion sei schwierig. Der Gemeinderat habe in der Haushaltsaniderungsdebatte immer die gleiche Linie behalten: Verzicht und nicht lineare Sparmassnahmen. Für eine Millionenreduktion müssen schmerzhafte Massnahmen ergriffen werden. Die kleinen Institutionen könnten nur wenig beitragen. Deshalb musste der Gemeinderat bei TOBS, dem Neuen Museum und bei der Bibliothek kürzen. Gleichzeitig wollte er die Leistungen erhalten. Das Projektorchester war eine Idee, wie die Oper und das Konzert erhalten bleiben könnten. Damit würde die Attraktivität für die Unternehmen erhalten bleiben. Auch in der Beantwortung der Motion sei der Gemeinderat seiner Linie treu geblieben. Wir wissen, dass Némitz bis jetzt nicht mit den Partnern, also zum Beispiel mit der Stadt Solothurn, verhandelt hat, was geschehen könnte. Die Reduktion von 10% sei nicht unmöglich, sagt der Kulturdirektor, aber man müsste sagen, was gespart werden solle. Die Institutionen wurden mit der Frage konfrontiert, was sie tun könnten, wenn der Betrag fehlen würde. Der Stiftungsrat des TOBS habe eine Idee, wie die Mittel beschafft oder die Kosten reduziert werden könnten. Allerdings sei 2018 ambitiös.  Was nun? Wir sind wieder da, wo wir vor einigen Monaten waren. Cédric Némitz sagt, es sei möglich, aber hart. Die Stadt budgetiert einen Fehlbetrag von 22 Mio. Franken für 2016. Sie kaschiert es zwar mit einmaligen Reduktionen der Abschreibungen und Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen. Auch die Rechnung 2015 wird mit gegen 18 Mio. negativ abschliessen. Binnen fünf Jahren sind wir bei den von der Finanzdirektorin vorausgesagten 40 Mio. Defizit. Noch ohne Unternehmenssteuerreform. Entschuldigt bitte, aber da müssen wir alle beitragen. Der Kulturdirektor bleibt ruhig, liest halb ab, verlangt ein Postulat, der Ratspräsident will das Ende des Referates. Auf meine Aufforderung hat er nicht reagiert. Das heisst, ich werde für die Motion stimmen. Die Verantwortung trägt Gemeinderat Némitz.

Namensabstimmung. Ich stimme wirklich für die Motion, das schmerzt. Sie wird mit 28 zu 21 bei 5 Enthaltungen überwiesen.

Asylrecht und Bilaterale

Das Journal du Jura hat zwei Fragen gestellt. Hier meine Antworten:

Bilaterale

Würde die Schweiz durch die Aussetzung der Bilateralen isoliert, wären gerade in unserer Region sehr viele Arbeitsplätze gefährdet. Unser Wohlstand würde schmerzlich leiden. Deshalb müssen die Bilateralen gerettet und weiterentwickelt werden. Dazu unterstützen wir den Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU, der dieses Ziel verfolgt und gleichzeitig die Umsetzung des Entscheides vom 9. Februar zum Ziel hat. Weder wird eine extreme Umsetzung des Volksentscheides noch die Rettung der Bilateralen als absolute Priorität gesetzt. Das Volk hat einen Entscheid gefällt, der selbstverständlich etwas kosten wird. Jetzt geht es darum, diese Kosten so tief wie möglich zu halten. Ein Umstossen des Entscheides durch eine zweite Abstimmung ist zwar denkbar, aber sehr ungewiss. Das Volk will mehrheitlich, dass die inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Deshalb gilt es jetzt, gescheit und hartnäckig einen Weg zur Umsetzung des berechtigten Anliegens zu finden.

Asylrecht

Angesichts der aktuellen Situation sind Personenkontrollen an der Grenze notwendig. Die Schweiz muss mindestens so stark kontrollieren, wie dies einzelne EU-Länder tun. So können Schlepper abgeschreckt und illegal Einreisende abgehalten werden. Das bedeutet nicht, das Schengen-Dublin-Abkommen auszusetzen, sondern es im Moment der besonderen Herausforderung anzuwenden. Selbstverständlich kann eine zeitweise Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee nötig sein. Mittelfristig muss aber die Kapazität der Grenzkontrolle erweitert werden, es geht um 200 bis 300 Stellen. Ansonsten sind die Asylverfahren nach den geltenden Regelungen durchzuführen. Dazu muss auch der Nachrichtendienst verstärkt werden, damit die Abklärungen rascher und verlässlich durchzuführen sind. Die Schweiz kann andererseits in der Verteilung der Flüchtlinge nicht abseits stehen, sie muss sich innerhalb Europa angemessen beteiligen, falls sich die Länder der EU einigen können.Cadet

Bieler Wohnsitz-Zulage: Wirkt nicht und ist falsch.

Früher konnte die öffentliche Hand alle ihre Beamten verpflichten, am Arbeitsort zu wohnen. Als dieser Wohnsitzzwang aufgehoben wurde, hat die Stadt Biel wie viele andere Gemeinden eine Wohnsitzzulage eingeführt. Sie beträgt heute 3840 Franken pro Jahr.

Mit der Überarbeitung des Personalreglementes der Stadt Biel hat der Gemeinderat die Zulage auf die Hälfte gestrichen. Das ist zu wenig, sie muss abgeschafft werden, bei gleichzeitiger Besitzstandswahrung und Kostenneutralität für das Personal.

Die Wohnsitzzulage ist wirtschaftlich für die Stadt nicht attraktiv. Die Wohnungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen über 60 Tausend Franken sind gesucht, da gibt es wenig Leerstand. Wenn also kein Stadtangestellter oder keine Stadtangestellte in dieser Wohnung ist, wird sie trotzdem belegt sein. Die Stadt verliert unter dem Strich ohne Wohnsitzzulage keinen Franken Steuersubstrat. Hinzu kommt, dass die Wohnsitzzulage nachweislich nur für tiefe Einkommen die Attraktivität einer Stelle bei der Stadt beeinflusst. Das wurde von der Personalleiterin der Stadt bestätigt.

Die Wohnsitzzulage ist auch moralisch falsch. Wer davon ausgeht, dass eine Mitarbeiterin anders arbeite, wenn sie in der Stadt wohne, für die sie arbeitet, unterstellt auch, dass sie persönliche Interessen an ihrem Arbeitsplatz verfolgt. Dass also Egoismus gewünschte und wirksame Motivation für Stadtangestellte sei. Das zu unterstellen ist respektlos.

Die Wohnsitzzulage setzt Anreize für etwas, was die Stadt nichts angeht. Sie will die Lebensplanung der Menschen mit einem Lockmittel beeinflussen. Das ist unwürdig. Die Stadt Biel muss attraktiv sein wegen ihrer primären Leistungen. Sie muss gut organisiert, gut geführt und schön sein. Dafür müssen wir uns anstrengen, nicht fürs Herlocken der Menschen. Die Stadt ist keine Falle. Mit der Aufhebung der Wohnsitzzulage wird gegenüber dem Entwurf 10 des Personalreglementes die Einführung des Vaterschaftsurlaubes ziemlich genau kompensiert.

Die Wohnsitzzulage kann also gefahrlos gestrichen werden.

Neues Personalreglement wahrt die Kostenneutralität

Das Personalreglement der Stadt Biel ist veraltet. Der Gemeinderat hat nach der Vernehmlassung eine ausgewogene Vorlage gebracht. Die vorberatende Kommission hat viel Energie darauf verwendet, alle Eventualitäten und möglichen Änderungen zu prüfen. Dabei hat die mitte-rechts Kommissionsmehrheit daran festgehalten, dass die Kostenneutralität eingehalten wird. Sie hat nicht gespart, weil sie überzeugt ist, dass das Personal der Stadt Bedingungen haben muss, die auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sind.

Heute am 19. August 2015 ist der Stadtrat dran. Bis zur Pause wird allgemein geredet.

Für Kadermitarbeitende wird der Antrag gestellt, sie nach OR anzustellen. Wir gewinnen dadurch nichts. Ich muss Ihnen gestehen, bis vor zehn Jahren war ich ein glühender Verfechter der Anstellungen nach OR für öffentliche Verwaltungsangestellte. Seit da habe ich aber gelernt, dass einerseits ordentliche Entlassungen in öffentlichrechtlichen Anstellungen durchaus machbar sind, fair ablaufen und auf gute Akzeptanz stossen, wenn sie gerechtfertigt sind. Die Auflage auch für Entlassungen, dass behördliches Handeln begründet werden muss, entspricht meinen moralischen Auffassungen von respektvollem Umgang auch in Konflikten zwischen Vorgesetzter und Mitarbeitendem.
Die Kommissionsmehrheit hätte sich trotzdem für OR-Anstellungen aussprechen können, wenn dies für die Stadt grössere Vorteile geboten hätte. Beim näheren Hinsehen war aber klar, dass dem grossen Aufwand kein wesentlicher Ertrag gegenüberstand. Die Sozialpartner müssten alles neu verhandeln, ein Gesamtarbeitsvertrag käme zu Reglement und Verordnung dazu, Teile müssten ersetzt werden und die Beratungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Schluss wäre das Parlament und der Gemeinderat etwa am selben Ort wie heute. Die Kommission konnte sich schlicht keine bessere Welt mit OR-Anstellungen vorstellen, so fest sie sich auch anstrengte.
Da ist auch das Argument zu hören, dass die Verwaltungsangestellten gegenüber den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Industrie viel weniger Unsicherheit gewärtigen müssten. Einerseits ist das nicht richtig, weil eine erheblich veränderte wirtschaftliche Lage sofort zu Entlassungen in unserer Verwaltung führen würde, dass würde die Mehrheit des Rates tun, zugunsten des Überlebens der Stadt und aus Fairness gegenüber denen, die in schwierigen Zeiten die Stadt tragen. Andererseits ist es ein schäbiges Argument: „Dir soll es schlechter gehen, weil es andern auch schlechter geht.“ In dieser Richtung der Gedanken sind wir rasch an einem schauerlichen Abgrund.
Also zusammenfassend: Die Kommission sieht keine wesentlichen Vorteile in OR-Anstellungen bei grossem Aufwand und empfiehlt deshalb, die öffentlichrechtlichen Anstellungen zu belassen. Der Rat folgt um 09.26 der Kommission.

Art. 9: Schaffung von Stellen durch den Gemeinderat. Der Antrag der SVP verlangt, dass der Gemeinderat keine definitiven Stellen im Bereich des Sozialdienstes, der Tagesschulen und Kindertagesstätten sowie im Bereich Kehricht und Abwasser. Er wird abgelehnt, wir haben genügend Möglichkeiten dies zu stören.

Art. 17: Es sind zwei Punkte, die hier zu reden geben: Das Rücktrittsalter und die Überbrückungsrente.
Das einheitliche Rücktrittsalter 65 hat unter dem Beitragsprimat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin selbst entscheiden kann, ob sie vorher gehen will und die Kosten dafür kennt. Die Stadt kann nicht mehr sagen, du bist 64 und musst jetzt gehen. Dies sieht nämlich das heute geltende Reglement in Art. 62 Abs. 1 vor. Es stellte sich die Frage, ob Frauen früher weggeschickt werden sollen als Männer. Beim genaueren Hinsehen gibt das aber nur Nachteile für die Frauen und ist nicht gewünscht. Kommt hinzu, dass die Lohngleichheit in der Stadtverwaltung nachgewiesen ist. Die Stadt hat also ihre Aufgaben gemacht, dem ordentlichen Rücktritt mit 65 steht nichts im Wege und er wird auch von den meisten gewünscht. Die Kommissionsminderheit will die Frauen früher in Rente schicken.
Der zweite Punkt betrifft die Überbrückungsrenten. Wenn ein Mitarbeiter vor dem 65. Altersjahr zurücktritt, hat er zwar eine Rente der Pensionskasse, die bis zu seinem Tod gleich bleibt. Hingegen setzt die AHV noch nicht ein. Deshalb wird im Vertrag, den der Gemeinderat mit der Pensionskasse schliesst, eine Überbrückungsrente vereinbart. Sie muss finanziert werden, das versteht sich. Deshalb ist sie in den Überlegungen zur Kostenneutralität der Veränderungen einzubeziehen. Ursprünglich wollte der Gemeinderat sie gänzlich streichen. Aufgrund der Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Personalverbänden wurde sie in Art. 17 Abs. 4 wieder aufgenommen. Nun möchte die Kommissionsminderheit die Höhe dieser Überbrückungsrente hier bereits festsetzen. Das ist aber systemfremd, das gehört in den Anschlussvertrag.
Selbstverständlich müsste einer Erhöhung der Überbrückungsrenten gegenüber den Berechnungen des Gemeinderates an anderer Stelle ein Einschnitt folgen, damit die Gesamtvorlage ausgewogen bleibt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission, dem Gemeinderat zu folgen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Der Rat folgt ihr.

Art. 30: Zum Mutterschaftsurlaub soll ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen kommen. Jeder Tag kostet die Stadt etwa 10 Tausend Franken. Das ist zurzeit im Schwang und – solange Kostenneutralität gewahrt wird – auch tragbar.
Heute gibt es schon 5 Tage Vaterschaftsurlaub, geregelt in der Verordnung. Die Mehrheit der Kommission kann sich die Erweiterung auf 20 Tage mit einer Kompensation bei der Wohnsitzzulage (Art. 35) durchaus vorstellen. Der Rat folgt dieser Idee mit 28 zu 21 Stimmen.

Art. 34 Unterhaltszulage: Die SVP stellt den Antrag, die Zulage zu streichen. Dem folgt der Rat auch nicht.

Art. 35: Wohnsitzzulage. Die Diskussion wird durch meine beiden Voten – für die Kommission und vor allem für die Fraktion – animiert. Dass es kontraproduktiv ist, merke ich erst später. Der Grüne Redner weiss übrigens nichts anderes, als mich persönlich zu verunglimpfen. Was soll’s? Die halbe Wohnsitzzulage bleibt, die EVP und zwei SVP-Stadträte geben den Ausschlag.

Art. 40, Ferien: Die Erhöhung des Ferienanspruches um 3 Tage wird von der Kommissionsminderheit gefordert. Das ist zwar verständlich, in Kostenneutralität nicht zu haben. Es würde etwa eine Million Franken kosten.

Art. 41 erfährt eine kleine Korrektur infolge der Einführung des Vaterschaftsurlaubes weiter oben.

So wird das Reglement mit einer grossen Mehrheit angenommen.

Damit endet die heutige Sitzung. Es geht am Donnerstagabend weiter.