Wohnbaupolitik

Vorbemerkung: Für diesen Vorstoss suche ich bis im August Unterstützung, dann wird er eingereicht.

25.04.13 (Ersterstellungsdatum)

Dringliche Motion

Erneuerung der Stadt unterstützen: Keine neuen Wohnbauflächen

Der Gemeinderat wird aufgefordert, unverbautes Bauland sowie Land, das bis anhin nicht mit Wohnungen bebaut ist, im Besitz der Stadt in und ausserhalb der Gemeinde während den nächsten 15 Jahren weder zu veräussern noch im Baurecht für Wohnungsbau abzugeben.

Begründung

Die Stadt Biel hat während Jahrzehnten dank ihrer Bodenpolitik einen entscheidenden Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen können. Sie kann dieses Instrument jetzt wirksam für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. Der Vorstoss zielt darauf ab, durch eine ordnungspolitisch vertretbare, befristete Intervention den Sanierungsdruck auf Altliegenschaften in der Stadt Biel zu erhöhen. Dies ist ein kleiner Beitrag, der aber zwei wichtige Anliegen unterstützt:

  1. Wollen wir die Energiewende schaffen, müssen Gebäude energietechnisch saniert werden. Die Massnahme führt dazu, dass Ersatz oder Sanierung für Investoren nicht in Konkurrenz zu Neuüberbauungen beispielsweise im Rahmen von Umnutzungen von Gewerbegebieten sind.
  2. Durchschnittlich höhere Qualität des Wohnraumes führt zu einer gerechteren Verteilung der sozialen Lasten zwischen Biel und seinen Nachbargemeinden. Sie stärkt damit indirekt das Steueraufkommen.

Die Stadt Biel ist attraktiv und wird in der nächsten Zeit noch attraktiver. 80% der Wohnungen sind vor 1970 erstellt worden. Sie stellen ein grosses Potenzial für schöne Mietwohnungen dar. Deshalb wird durch die Beschränkung dieser Motion ein wirksamer Impuls der qualitativen Stadtentwicklung ausgelöst, der keine negativen finanziellen Folgen zeitigt.

Durch die zeitliche Befristung ist eine vernünftige Beurteilung der Wirksamkeit in drei Legislaturen möglich.

Dieser Beschluss wird keinen grossen Beitrag leisten können. Er ist hingegen eine kleine Massnahme unter vielen, die zusammen die Stadtentwicklung bestimmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Begründung: Der Vorstoss erzeugt bei potenziellen Investoren Unsicherheit, die durch einen raschen Entscheid beseitigt werden muss.

Genossenschaften transparent unterstützen

Zwei Genossenschaften  sollen den Zuschlag für den Kauf von Wohnhäusern in sehr schlechtem Zustand und Baurecht auf den zugehörigen Parzellen bekommen: pra_rat_GR_20130192_D_06.26.u.27

Das ist gut. Genossenschaften erfüllen in Biel eine wichtige Aufgabe, sie wirken stabilisierend: Sie erfüllen soziale Aufgaben. Sie vergeben die Aufträge für Bau und Unterhalt vornehmlich an lokale Unternehmen. Sie gehen vorsichtig mit der Bausubstanz um. Sie werden von verantwortungsvollen Menschen geführt.

Der Beschlussentwurf enthält aber etwas, was nicht richtig ist: Der Baurechtszins ist nicht marktüblich. Das ist eine kleine Korrektur, die angebracht werden muss. Im Gegenzug kann den Vertragsnehmerinnen der Baurechtszins ausgesetzt werden, bis sie die maroden Liegenschaften saniert haben.

Also: Genossenschaften unterstützen, aber transparent. Nicht mit dem Baurechtszins, denn wir setzen ihn in unglücklichen finanziellen Zeiten für Jahrzehnte fest.

Deshalb mein Rückweisungsauftrag mit den folgenden Auflagen:

  • Es wird ein marktüblicher Bodenpreis dem Baurechtszins zugrunde gelegt.
  • Der Zins ist in den ersten drei Jahren nach Vertragsunterzeichnung zu belasten.

Das Resultat: 11 gegen viele, verloren.