Personalkosten ungleich reduziert

Die Verwaltung wächst von selbst. Gerade deshalb sind wiederkehrende Sparrunden wichtig. Sie regen an: Braucht es diese Funktion oder jene Stelle wirklich? In der Vorlage des Gemeinderates nehmen sich das nicht alle Direktionen zu Herzen.

Personalkosten machen einen rechten Teil des Aufwandes aus. Wenn in der aktuellen Haushaltsanierung der Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt gerichtet wird, dann müssen zuerst drei Punkte geklärt werden:
Der Lohn und die Arbeitsbedingungen müssen vergleichbar sein und bleiben, das ist eine politische Aufgabe. Die Arbeit muss in der Arbeitszeit zu leisten sein, was eine Managementaufgabe ist. Stellenabbau muss sozialverträglich erfolgen, was bei der hohen Fluktuation der Stadt Biel und mit etwas Zeit möglich ist.

Das wären eigentlich auch die drei Punkte, die der Personalverband vertreten müsste. Dass er sich für eine Steuererhöhung ins Zeug legt (BT 04.04.15), ist umso unverständlicher, als bisher kein einziger ernstzunehmender Versuch unternommen wurde, die Löhne zu senken oder die Arbeitszeit zu erhöhen.
Wenn hier von der Senkung der Personalkosten die Rede ist, dann geht es also um bessere Organisation und Aufgabenverzicht. Um nichts anderes.
Im Sparvorschlag des Gemeinderates werden Personalkosten reduziert. In der Präsidialdirektion fallen etwa 10% der Vollzeitstellen weg, in der Finanzdirektion sind es 6%, in der Baudirektion 2% und in den beiden andern – Bildung und Soziales-Sicherheit – 0%. Wer hat da seine Hausaufgaben nicht gemacht? Wir wollen eine fitte Verwaltung. Das geht nicht ohne die Arbeit der Chefs während der Haushaltsanierung.

Die Berechnungsgrundlagen für diese Analyse:

  1. Als Basis werden der gemeinderätliche Bericht „Nachhaltige Haushaltsanierung (NHS) / Massnahmenpaket 2016+“ und der Geschäftsbericht 2013, Personalstatistik S. 36 verwendet.
  2. Stellenschaffungen werden nicht berücksichtigt, bis auf diejenige des zentralen Einkaufs, die in den Direktionen kompensiert werden können sollte.
  3. In den Ausführungen des Direktors DSS anlässlich der Information des Stadtrates über das Haushaltsanierungspaket wurde präzisiert, dass die Massnahme 3-24 „optimierte Abteilung Soziales“ nicht realisierbar sei. Sie wird also nicht berücksichtigt.
  4. Anlässlich dieser Information hat derselbe Gemeinderat erklärt, dass das Personal, das für die Kontrolle des ruhenden (3-5) bzw. des rollenden (3-7) Verkehrs neu eingestellt wird, die Aufgaben der Marktpolizei (3-6) übernehmen könne. Die Stellenreduktion in 3-6 ist also keine und wird deshalb nicht berücksichtigt.
  5. In den Direktionen DSS und BKS müssten die Mitarbeiter/innen, die kantonal finanzierte Stellen besetzen, nicht berücksichtigt werden, wenn das Verhältnis gebildet wird. Da diese Direktionen keine Stellen abbauen, ist die Korrektur vorläufig nicht nötig.