Budget 2016 – zum Zweiten und Nein.

Es ist der 24. Februar 2016 kurz nach 18 Uhr. Da sitzen sie wieder, die Stadträte und fünf Gemeinderäte. Der Innocampus ist unbestritten, da sind wir über alle Fraktionen einig. Die paar kleinen Fragen und Bemerkungen tun nicht viel zur Sache.

Und dann kommt sie, die zweite Debatte zum Budget 2016. Dass der Gemeinderat die Abstimmung anders interpretiert als ich, das ist nicht weiter erstaunlich. Das ist ideologisch begründet. Der Gemeinderat hat sich nicht für das Budget eingesetzt, allen voran konnte der Stadtpräsident keinen Einfluss auf seine Fraktion gewinnen. Erich Fehr also, der den Entwurf dieses Budgets zu verantworten hatte, weil er glaubte, wir würden angreifen. Haben wir nicht getan und den Gemeinderat, den rot-grünen, unterstützt. Damit sind wir vor dem Volk eingegangen. Ich habe Kröten geschluckt und das hat nichts gebracht.

Daraus haben die Mitglieder der Mitte-Rechts Allianz der NHS-Debatte nicht alle den gleichen Schluss gezogen.

Mein Votum:

Herr Vizepräsident, Stadträtinnen und Stadträte
Entgegen dem Stadtrat Hamdaoui glaube ich nicht, dass das Volk als Geisel genommen werden kann. Es ist souverän, wählt und stimmt ab. Es spielt, wie ich in der Jugend auch, gerne Eile mit Weile. Es hat diesen Gemeinderat und diesen Stadtrat gewählt und muss manchmal korrigieren. Das hat es getan. Wir versuchen, das Zeichen zu lesen und tun das aus unserer je eigenen politischen Perspektive. Hier ist meine Interpretation des Abstimmungsresultates.
 
Fakten. Hätten 9% mehr der ersten Variante (ein Zehntel Steuererhöhung) zugestimmt, wäre sie angenommen worden. Der zweiten Variante (eineinhalb Zehntel) fehlten 21%.
 
Auch in der Stichfrage zeigt sich dieses Bild: Im Verhältnis 2:1 wird der kleineren Steuererhöhung der Vorzug gegeben. Daraus lässt sich eines leicht ableiten: Keine Steuererhöhung!
 
Allerdings haben nur 30% an der Abstimmung teilgenommen. Den Übrigen ist es einerlei, ob die Stadt ein Budget hat oder nicht.
 
Dem Stadtpräsidenten, der Baudirektorin, dem Sozialdirektor und dem Schuldirektor offenbar auch. Wobei, dem Beat Feurer seine SVP-Fraktion hat das Budget unterstützt, trotz Steuererhöhung und auch gegen ihren Willen. Ganz im Gegensatz zur Barbara Schwickert, ihre Grüne Parteikolleginnen und Parteikollegen haben an vorderster Front für ein doppeltes Nein zum Budget des Gemeinderates und damit auch ihrer Gemeinderätin kämpften. Dass Gemeinderat Némitz sich nicht für die Finanzierung von Kultur und Schule einsetzte, mag mit viel gutem Willen verständlich sein. Dass aber Stadtpräsident Fehr die Finanzdirektorin Steidle alleine kämpfen liess und seiner Fraktion keine Zustimmung zur Steuererhöhung abringen konnte, das wäre in der Ära Stöckli nicht vorgekommen. Der Stadtpräsident findet, es sei Zusammenspiel von verschiedenen Faktoren und das Departementalprinzip müsse hochgehalten werden. Ich finde, er hätte sich in seiner Fraktion wirkungsvoll einsetzen können. Sie haben also alle an sich selbst gedacht, sie wollen von ihren Leuten wiedergewählt werden. Das ist verständlich.
 
Und so ist auch das vorliegende Budget verständlich. Keine der Massnahmen, die zur Verbesserung geführt haben, verlangte einen unangenehmen Entscheid. Man kann es schönreden oder aus Angst zustimmen. Man kann die Last des Personals, und das tut mir wirklich leid, als Grund nehmen. Ich kann das nicht. Ich sehe kein Budget mit dem Willen, das strukturelle Defizit wirklich anzugehen. Kein Wille, die Schulden heute zu vermeiden, denn das sind Lasten auf den Schultern unserer Kinder. Keine Voraussicht, was mit der Unternehmenssteuerreform droht, ausser der flapsigen Bemerkung, es wäre ungerecht, wenn wir Privaten das Loch alleine stopfen müssten. Das werden wir aber. Entweder direkt oder über die Arbeitslosenkasse und die Sozialhilfe, und das tut weh.
 
Nein, den zusätzlichen Ausgaben kann nicht zugestimmt werden. Der Steuererhöhung unter diesen Umständen auch nicht, denn jetzt muss dieser Rat und muss der Gemeinderat erst einmal zeigen, dass er nicht einfach kreative Einnahmepolitik und steigende Belastung will, sondern eine verantwortungsvolle Haushaltpolitik.
 
Im Bewusstsein der Diskussionen in den Fraktionen und im Bewusstsein, dass das drohende Notbudget und die wenig fruchtbare Zeit ohne Budget die nötigen Ja-Stimmen an der Urne generieren werden, werden von den Gegnern keine Änderungsanträge gestellt.
 
Ich bin nicht zufrieden. Ich lehne das vorliegende Budget ab.“
Die Diskussion wird durch einen Ordnungsantrag abgeschlossen, die Finanzdirektorin präsentiert ihre Überlegungen, launig und versöhnend. Meine Überlegungen, legt sie dar, brächten nicht, zurückblicken auf die Abstimmung sei unsinnig. Jetzt schon, Silvia Steidle, jetzt und in deiner Rolle sicher. Dann führt eine Intervention auf ein Zurückkommen auf die Rednerliste. Peter Bohnenblust zeigt unsere Kompromisse in NHS und erster Budgetdebatte. Was Silvia Steidle provoziert, nochmals darauf zu bestehen, dass jetzt die Vergangenheit liegen gelassen werden soll. Niklaus Balzer weist darauf hin, dass meine Forderung nach keiner Steuererhöhung insofern falsch sei, als dass damit die Schulden nur noch wachsten würden. Ja, das ist so. Allerdings ist eine Bedingung gesetzt: Zeigt den Willen zu Einschnitten! Auch die nächsten Votanten nehmen meine Argumente auf und widersprechen.
Nach der Pause wird es mit den Direktionen weiter gehen und das Budget schliesslich ans Volk überwiesen werden.

Rücktritt aus der Spezialkommission zu den Gemeinderatslöhnen

Gestern Abend habe ich dem Ratspräsidenten meinen Rücktritt aus der Spezialkommission «Totalrevision Personalreglement und Lohnsystem» erklärt. Einerseits muss die SVP in der Kommission vertreten sein. Andererseits trete ich möglicherweise zu den Gemeinderatswahlen im nächsten Jahr an. Da wäre es stossend, wenn ich eine aktive Rolle bei der Bestimmung der Gemeinderatslöhne spielen würde. Trotzdem wird hier eine nicht ganz abwegige und neue Idee dazu präsentiert.

Mit der Wahl von Peter Bohnenblust in diese Kommission hat die FDP ihr Gewicht im Stadtrat – ein Fünftel aller Sitze – ausgereizt. Jetzt ist mit dem Übertritt von Pascal Bord zu den Freisinnigen erstens die SVP nicht mehr in der Kommission vertreten. Das ist gerade die Partei, deren Juniorpartner eine Senkung der Gemeinderatslöhne fordert. Zweitens darf die FDP die Verantwortung für dieses Geschäft nicht alleine übernehmen und das würde sie mit dem Kommissionspräsidium und zwei Sitzen. Dies umso mehr als die Linke die Kommissionsarbeit bisher nicht unterstützte, trotzdem die Kommissionsmehrheit keine harte Linie fuhr. So lehnte die Kommissionsminderheit den gewerkschaftlich akzeptierten Kompromiss zum Personalreglement ab. Man war oft mehr an unverständlicher Profilierung als an konstruktivem Konsens interessiert. Wenn diese Gruppe bei den Gemeinderatslöhnen wieder in die gleiche Richtung marschiert, dann droht der politischen Kultur in Biel wiederum Böses. Dann sind die Freisinnigen mit ihrer überproportionalen Präsenz in der Kommission diejenigen, die mit wehenden Fahnen untergehen. Dazu besteht wenig Lust.

Jetzt kann man sich fragen, welcher Freisinnige zurücktritt. Peter Bohnenblust, weil er als Letzter gekommen ist? Pascal Bord, weil er als Vertreter einer andern Partei gewählt wurde? Nein, es ist an mir zurückzutreten. Einerseits hatte ich einen erheblichen Anteil am Erfolg des Personalreglementes, mein Beitrag ist konstruktiv geleistet. Andererseits stehe ich im nächsten Jahr für die Gemeinderatswahlen bereit, wenn meine Partei will. Das ist ein Grund, hier nicht weiter über meinen vielleicht zukünftigen Lohn zu streiten.

Es gibt übrigens einen innovativen Ansatz bezüglich Gemeinderatslöhnen. Der geht so: Gemeinderäte sind Diener der Stadt. Deshalb müssen sie im Lohnsystem der Stadt sein, eine halbe oder ganze Klasse über den Chefkadern. Und sie müssten eingestuft werden wie diese. Dann hätten sie in den meisten Fällen sogar weniger als 200‘000 Franken Lohn und das erst noch abhängig von ihrer Erfahrung und ihrem Können. Wenn wir aber einmal eine richtig erfahrene Top-Frau als Gemeinderätin bekämen, hätte die auch mehr Lohn. Das wäre richtig und fair. Zu kompliziert sei das, höre ich. Überhaupt nicht, denn so verfahren wir mit allen Angestellten der Stadt. Wieso also nicht mit Gemeinderäten? Gemeinderäte sind die obersten Kader der Stadt. So sollen sie auch behandelt werden.

Stellenschaffungen der Stadt Biel 2016

Der Gemeinderat beantragt heute (14.10.15) einige Stellenschaffungen. Die Frage stellt sich, warum trotzt der Einsicht, dass eine Verwaltungsreorganisation dringend notwendig wäre und die Fehlzeiten hoch sind, keine Änderung am Vorschlag vorgenommen wird. Wegen dem langfristigen Ziel, das die nachhaltige Haushaltsanierung im Auge hat. 

Die Stellenschaffungen sind bis auf wenige Ausnahmen im Einklang mit den NHS-Beschlüssen. Insbesondere die drittfinanzierten Stellen werden wir in Zukunft richtigerweise nicht mehr beschliessen, sie sind in der Kompetenz des Gemeinderates nach der Revision des Personalreglementes.

Der Gemeinderat weist auf die hohe Fluktuation und die erheblichen Fehlzeiten hin. Das ist nicht eine Frage der Arbeitslast in einem gut geführten Betrieb. Wenn das Kader und letztlich die Direktorin oder der Direktor darüber entscheiden, welche Arbeiten eben nicht mehr leistbar sind und den Rest gut organisieren, dann ist die Sache für den Mitarbeiter, die Mitarbeiterin einfach: Sie arbeitet die vorgeschriebene Zeit, intensiv und motiviert, wie es erwartet wird. Sie hat Arbeitszeitkontrolle und kann sich deshalb gegen Nicht-Leistbares abgrenzen. Wenn ihre Vorgesetzten ihre Verantwortung wahrnehmen und die Arbeit richtig machen. Es ist also nicht richtig, dem Stadtrat die Schuld zu geben für die Fluktuation und die Fehlzeiten.

Der Stadtrat und die übergeordneten Erlasse geben die Rahmenbedingungen und der Gemeinderat versucht in diesen Rahmen die Organisation Stadtverwaltung zu guter Leistung zu motivieren. Er ist es auch, der Abstriche an den Leistungen machen muss, wenn es nicht geht. Denn das Personal an der Front darf diese Konflikte nicht ständig tragen müssen. Das Votum des Stadtpräsidenten gegen diese Argumentation widerlegt sie nicht. Seine Beispiele zeigen, dass es eben politische und Führungsentscheide braucht, damit das Personal an der Front nicht den Entscheid fällt, was es tun kann und was nicht. Das frustriert und stresst, da sind wir uns einig.

Im Übrigen hat der Einblick der Spezialkommission Personalreglement gezeigt, dass viel Sparpotenzial vorhanden ist. Klar, das ist eine grosse Arbeit und verlangt viel Geschick und Gespür. Das ist auch nicht einfach Morgen getan.

Es gibt einzig die Stelle der SIP, die bestritten werden sollte. Mit der neuen Situation rund um die Drogenanlaufstelle ist sie vorläufig mehr nötig. Weil wir heute Abend die Entscheide der NHS-Debatte respektieren, wird sie nicht bestritten, aber dem Direktor ins Körbchen gelegt, den Einsatz nochmals zu überprüfen.

Die Zusammenfassung des Antrages:

SOLL 2015 gem. SRB 2014 +/-prov. Stellen gem. GRB Zur definitiven Schaffung Zur definitiven Streichung SOLL 2016 gem. SRB 2015
1. Präsidialdirektion 40.75 40.75
2. Finanzdirektion 84.55 84.55
3. Direktion Soziales und Sicherheit 220.65 10.25 4.90 -0.40 225.15
4. Bildung, Kultur und Sport 409.51 21.33 13.28 422.79
5. Bau, Energie und Umwelt 215.00 1.00 215.00
Total Stadt 970.46 32.58 18.18 -0.40 988.24

Der Stadtrat stimmt kurz vor 19 Uhr dem Geschäft ohne Änderung zu.

Bieler Wohnsitz-Zulage: Wirkt nicht und ist falsch.

Früher konnte die öffentliche Hand alle ihre Beamten verpflichten, am Arbeitsort zu wohnen. Als dieser Wohnsitzzwang aufgehoben wurde, hat die Stadt Biel wie viele andere Gemeinden eine Wohnsitzzulage eingeführt. Sie beträgt heute 3840 Franken pro Jahr.

Mit der Überarbeitung des Personalreglementes der Stadt Biel hat der Gemeinderat die Zulage auf die Hälfte gestrichen. Das ist zu wenig, sie muss abgeschafft werden, bei gleichzeitiger Besitzstandswahrung und Kostenneutralität für das Personal.

Die Wohnsitzzulage ist wirtschaftlich für die Stadt nicht attraktiv. Die Wohnungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen über 60 Tausend Franken sind gesucht, da gibt es wenig Leerstand. Wenn also kein Stadtangestellter oder keine Stadtangestellte in dieser Wohnung ist, wird sie trotzdem belegt sein. Die Stadt verliert unter dem Strich ohne Wohnsitzzulage keinen Franken Steuersubstrat. Hinzu kommt, dass die Wohnsitzzulage nachweislich nur für tiefe Einkommen die Attraktivität einer Stelle bei der Stadt beeinflusst. Das wurde von der Personalleiterin der Stadt bestätigt.

Die Wohnsitzzulage ist auch moralisch falsch. Wer davon ausgeht, dass eine Mitarbeiterin anders arbeite, wenn sie in der Stadt wohne, für die sie arbeitet, unterstellt auch, dass sie persönliche Interessen an ihrem Arbeitsplatz verfolgt. Dass also Egoismus gewünschte und wirksame Motivation für Stadtangestellte sei. Das zu unterstellen ist respektlos.

Die Wohnsitzzulage setzt Anreize für etwas, was die Stadt nichts angeht. Sie will die Lebensplanung der Menschen mit einem Lockmittel beeinflussen. Das ist unwürdig. Die Stadt Biel muss attraktiv sein wegen ihrer primären Leistungen. Sie muss gut organisiert, gut geführt und schön sein. Dafür müssen wir uns anstrengen, nicht fürs Herlocken der Menschen. Die Stadt ist keine Falle. Mit der Aufhebung der Wohnsitzzulage wird gegenüber dem Entwurf 10 des Personalreglementes die Einführung des Vaterschaftsurlaubes ziemlich genau kompensiert.

Die Wohnsitzzulage kann also gefahrlos gestrichen werden.

Neues Personalreglement wahrt die Kostenneutralität

Das Personalreglement der Stadt Biel ist veraltet. Der Gemeinderat hat nach der Vernehmlassung eine ausgewogene Vorlage gebracht. Die vorberatende Kommission hat viel Energie darauf verwendet, alle Eventualitäten und möglichen Änderungen zu prüfen. Dabei hat die mitte-rechts Kommissionsmehrheit daran festgehalten, dass die Kostenneutralität eingehalten wird. Sie hat nicht gespart, weil sie überzeugt ist, dass das Personal der Stadt Bedingungen haben muss, die auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sind.

Heute am 19. August 2015 ist der Stadtrat dran. Bis zur Pause wird allgemein geredet.

Für Kadermitarbeitende wird der Antrag gestellt, sie nach OR anzustellen. Wir gewinnen dadurch nichts. Ich muss Ihnen gestehen, bis vor zehn Jahren war ich ein glühender Verfechter der Anstellungen nach OR für öffentliche Verwaltungsangestellte. Seit da habe ich aber gelernt, dass einerseits ordentliche Entlassungen in öffentlichrechtlichen Anstellungen durchaus machbar sind, fair ablaufen und auf gute Akzeptanz stossen, wenn sie gerechtfertigt sind. Die Auflage auch für Entlassungen, dass behördliches Handeln begründet werden muss, entspricht meinen moralischen Auffassungen von respektvollem Umgang auch in Konflikten zwischen Vorgesetzter und Mitarbeitendem.
Die Kommissionsmehrheit hätte sich trotzdem für OR-Anstellungen aussprechen können, wenn dies für die Stadt grössere Vorteile geboten hätte. Beim näheren Hinsehen war aber klar, dass dem grossen Aufwand kein wesentlicher Ertrag gegenüberstand. Die Sozialpartner müssten alles neu verhandeln, ein Gesamtarbeitsvertrag käme zu Reglement und Verordnung dazu, Teile müssten ersetzt werden und die Beratungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Schluss wäre das Parlament und der Gemeinderat etwa am selben Ort wie heute. Die Kommission konnte sich schlicht keine bessere Welt mit OR-Anstellungen vorstellen, so fest sie sich auch anstrengte.
Da ist auch das Argument zu hören, dass die Verwaltungsangestellten gegenüber den Arbeiterinnen und Arbeitern in der Industrie viel weniger Unsicherheit gewärtigen müssten. Einerseits ist das nicht richtig, weil eine erheblich veränderte wirtschaftliche Lage sofort zu Entlassungen in unserer Verwaltung führen würde, dass würde die Mehrheit des Rates tun, zugunsten des Überlebens der Stadt und aus Fairness gegenüber denen, die in schwierigen Zeiten die Stadt tragen. Andererseits ist es ein schäbiges Argument: „Dir soll es schlechter gehen, weil es andern auch schlechter geht.“ In dieser Richtung der Gedanken sind wir rasch an einem schauerlichen Abgrund.
Also zusammenfassend: Die Kommission sieht keine wesentlichen Vorteile in OR-Anstellungen bei grossem Aufwand und empfiehlt deshalb, die öffentlichrechtlichen Anstellungen zu belassen. Der Rat folgt um 09.26 der Kommission.

Art. 9: Schaffung von Stellen durch den Gemeinderat. Der Antrag der SVP verlangt, dass der Gemeinderat keine definitiven Stellen im Bereich des Sozialdienstes, der Tagesschulen und Kindertagesstätten sowie im Bereich Kehricht und Abwasser. Er wird abgelehnt, wir haben genügend Möglichkeiten dies zu stören.

Art. 17: Es sind zwei Punkte, die hier zu reden geben: Das Rücktrittsalter und die Überbrückungsrente.
Das einheitliche Rücktrittsalter 65 hat unter dem Beitragsprimat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin selbst entscheiden kann, ob sie vorher gehen will und die Kosten dafür kennt. Die Stadt kann nicht mehr sagen, du bist 64 und musst jetzt gehen. Dies sieht nämlich das heute geltende Reglement in Art. 62 Abs. 1 vor. Es stellte sich die Frage, ob Frauen früher weggeschickt werden sollen als Männer. Beim genaueren Hinsehen gibt das aber nur Nachteile für die Frauen und ist nicht gewünscht. Kommt hinzu, dass die Lohngleichheit in der Stadtverwaltung nachgewiesen ist. Die Stadt hat also ihre Aufgaben gemacht, dem ordentlichen Rücktritt mit 65 steht nichts im Wege und er wird auch von den meisten gewünscht. Die Kommissionsminderheit will die Frauen früher in Rente schicken.
Der zweite Punkt betrifft die Überbrückungsrenten. Wenn ein Mitarbeiter vor dem 65. Altersjahr zurücktritt, hat er zwar eine Rente der Pensionskasse, die bis zu seinem Tod gleich bleibt. Hingegen setzt die AHV noch nicht ein. Deshalb wird im Vertrag, den der Gemeinderat mit der Pensionskasse schliesst, eine Überbrückungsrente vereinbart. Sie muss finanziert werden, das versteht sich. Deshalb ist sie in den Überlegungen zur Kostenneutralität der Veränderungen einzubeziehen. Ursprünglich wollte der Gemeinderat sie gänzlich streichen. Aufgrund der Vernehmlassung und im Einvernehmen mit den Personalverbänden wurde sie in Art. 17 Abs. 4 wieder aufgenommen. Nun möchte die Kommissionsminderheit die Höhe dieser Überbrückungsrente hier bereits festsetzen. Das ist aber systemfremd, das gehört in den Anschlussvertrag.
Selbstverständlich müsste einer Erhöhung der Überbrückungsrenten gegenüber den Berechnungen des Gemeinderates an anderer Stelle ein Einschnitt folgen, damit die Gesamtvorlage ausgewogen bleibt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission, dem Gemeinderat zu folgen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Der Rat folgt ihr.

Art. 30: Zum Mutterschaftsurlaub soll ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen kommen. Jeder Tag kostet die Stadt etwa 10 Tausend Franken. Das ist zurzeit im Schwang und – solange Kostenneutralität gewahrt wird – auch tragbar.
Heute gibt es schon 5 Tage Vaterschaftsurlaub, geregelt in der Verordnung. Die Mehrheit der Kommission kann sich die Erweiterung auf 20 Tage mit einer Kompensation bei der Wohnsitzzulage (Art. 35) durchaus vorstellen. Der Rat folgt dieser Idee mit 28 zu 21 Stimmen.

Art. 34 Unterhaltszulage: Die SVP stellt den Antrag, die Zulage zu streichen. Dem folgt der Rat auch nicht.

Art. 35: Wohnsitzzulage. Die Diskussion wird durch meine beiden Voten – für die Kommission und vor allem für die Fraktion – animiert. Dass es kontraproduktiv ist, merke ich erst später. Der Grüne Redner weiss übrigens nichts anderes, als mich persönlich zu verunglimpfen. Was soll’s? Die halbe Wohnsitzzulage bleibt, die EVP und zwei SVP-Stadträte geben den Ausschlag.

Art. 40, Ferien: Die Erhöhung des Ferienanspruches um 3 Tage wird von der Kommissionsminderheit gefordert. Das ist zwar verständlich, in Kostenneutralität nicht zu haben. Es würde etwa eine Million Franken kosten.

Art. 41 erfährt eine kleine Korrektur infolge der Einführung des Vaterschaftsurlaubes weiter oben.

So wird das Reglement mit einer grossen Mehrheit angenommen.

Damit endet die heutige Sitzung. Es geht am Donnerstagabend weiter.

 

 

Bemühendes Votum des Stadtpräsidenten

Wie sich der Bieler Stadtpräsident Sorgen um eine Verwirrung macht, wie Erklären die Pflicht  des Parlaments ist und wie unhabhängig die Löhne von Chefbeamten und Gemeinderäten sind.

In der Stadtratssitzung vom 24.04.14 habe ich zur Initiative der SVP zur Senkung der Gemeinderatslöhne folgendes gesagt:

Die Motivation einer Kommission darf sicher nicht vom Zustandekommen einer Initiative, die ich übrigens nicht unterstütze, abhängen. Die diesbezügliche Aussage des Stadtpräsidenten finde ich für das Parlament etwas bemühend. Und als Letztes: Wer sagt, dass gut qualifiziertes Chefpersonal mit einer Topausbildung, das die Stadt wirklich anstellen will, nicht mehr verdienen soll als ein Gemeinderatsmitglied? Das steht nirgends geschrieben. Das Lohnsystem ist kein festes Gefüge, in dem alles angepasst werden muss, wenn eine hohe Position verändert wird. Davor müssen wir uns nicht fürchten.“ (5. Stadtratsprotokoll, Sitzung vom Donnerstag, 24. April 2014, S. 190)

Bezug genommen habe ich auf das Votum von Erich Fehr:

Die Frage nach Sinn und Status einer Volksinitiative, die Frau Augsburger-Brom gestellt hat, muss tatsächlich vielleicht einmal geklärt werden. Wenn die Kommission an einer Lösung arbeitet, muss sie ja wissen, ob eine gewisse Chance auf Akzeptanz besteht, oder ob sie quasi ins Leere hinaus arbeitet, weil die Volksinitiative in jedem Fall unverrückbar im Raum steht. Diese Klärung müsste noch stattfinden, schon nur für die Arbeitsmotivation der Kommission.“ (Votum Erich Fehr, 5. Stadtratsprotokoll, Sitzung vom Donnerstag, 24. April 2014, S. 188)

„Status einer Volksinitiative“?  Sie gilt, wenn sie angenommen wird. Das Volk hat das letzte Wort. Oder möchte der clevere Stadtpräsident dumme Volksinitiativen überstimmen können? Grad ein wenig happig, nicht?

Für die Arbeitsmotivation der Kommission ist aber dann sicher nicht nötig, dass die Initiative zurückgezogen wird. Ob allerdings das SVP-Präsidium ein weiser Schritt war, bleibt dahingestellt.

Die angesprochene Initiantin hatte hingegen wenig Musikgehöhr. Das ist verwunderlich, die Initiative wird im nächsten Wahlkampf bedeutend sein.  Das muss der Stadtpräsident wissen, was wollte er erreichen?

Zur Vollständigkeit die Aussage von Dana Augsburger-Brom im Rat:

Nun bleibt noch das Problem der Volksinitiative. Ich habe nichts gegen Volksinitiativen. Sie sind ein demokratisches Werkzeug, das mir grundsätzlich sympatisch ist. Wenn diese Diskussion nun aber auf zwei Schienen läuft, habe ich ein Problem. Dann gibt es die sachliche Ebene des Postulats und parallel dazu die emotionale der Volksinitiative. Ich glaube, dass das für die Stimmberechtigten nur Verwirrung stiften wird. Mir macht das Mühe.“ (Votum Augsburger-Brom Dana, SP, Stadtratsprotokoll, Sitzung vom Donnerstag, 24. April 2014, S. 187)

Scherz? Urteilen Sie selbst.

Der Sozialdirektor behauptet, er könne sich ja nicht verteidigen, weil er nichts sagen dürfe. Derbe Scherze mit dem Personal, wie er sie sich leistet, machen auch ohne diese Einschränkung sprachlos.

Stellen Sie sich vor, ihr Chef erklärt Ihnen, die versprochene Beförderung finde jetzt nicht statt. Dabei wurde Ihnen etwas ganz anderes versprochen. Was geht in Ihnen da vor? Sie werden sich ärgern, möglicherweise. Dann werden Sie sich wehren und sich erkundigen. Wenn dann Ihr Chef sagt, es sei bloss ein Scherz gewesen, er hätte testen wollen, ob sie zu ihm halten, was denken Sie dann?

Reden konnte er offenbar, ziemlich frei, ziemlich eindeutig. Fraglich, wie er das schönreden könnte. Ach ja, gelogen hat er so nebenbei offenbar auch noch.

Der Tatbestand ist im Bericht Hubacher zweifelsfrei dokumentiert:

„Am 12.9.2014 verfasste (…) eine Mail an einen Abteilungsleiter, für welche im Nachhinein Herr Feurer die Verantwortung übernahm. Darin teilt er mit, die Beförderungsanträge lägen zwar unterschrieben bereit, doch habe der Gemeinderat aufgrund der Sparmassnahmen entschieden, bis auf weiteres alle Beförderungen zu sistieren. Da ein solcher GRB nicht existiert, erklärte Herr Feurer auf Nachfrage, es sei nur darum gegangen, das Loyalitätsverhalten des Kadermitarbeiters zu überprüfen.

In der Befragung begründete Herr Feurer weiter, es habe sich um einen reinen Scherz gehandelt, den er unter den gegebenen Umständen sicher nicht mehr machen würde.“ (Bericht zur Administrativuntersuchung in der Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt Biel, Hubacher, 17.10.2014)